Notariell beglaubigte Übersetzungen

Notariell beglaubigte Übersetzungen

Sie benötigen eine amtliche bzw. notariell beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei einem Amt oder einer anderen offiziellen Institution wie zum Beispiel einem Gericht? Wir bieten Ihnen diese Übersetzungen in den gängigen Sprachen wie Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesich …, aber natürlich auch in aussereuropäischen Sprachen wie Chinesisch, Japanisch, Koreanisch, Thailändisch oder Arabisch an. Eine zuverlässige und schnelle Bearbeitung Ihrer Dokumente ist damit garantiert.

 

Für welche Dokumente ist eine beglaubigte Übersetzung relevant?

In der nachfolgenden Beispielliste finden Sie häufig nachgesuchte Bedarfsbereiche für dieses Dienstleistungsangebot der Rechtspflege:

Eine von einem Notar ausgeführte Beglaubigung wird in der Schweiz normalerweise von allen Behörden anerkannt.

 

Notariell beglaubigte Übersetzung zur Vorlage im Ausland

Wenn das übersetzte Dokument zur Vorlage im Ausland benötigt wird - reicht dann eine notarielle Beglaubigung dieser Übersetzung aus?

Das hängt vom jeweiligen Staat bzw. von der betreffenden Institution des Landes sowie dem daraus resultierenden Erfordernis ab. Deshalb bieten wir Ihnen neben der notariellen Beglaubigung auch die Apostille an. Diese international geläufige Form einer amtlichen Beglaubigung wird von der Staatskanzlei im jeweiligen Kanton ausgeführt.

 

Wie erhält man eine Offerte für eine beglaubigte Übersetzung?

Am unkompliziertesten kommen Sie zu Ihrer Offerte für eine beglaubigte Übersetzung, indem Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail zukommen lassen. So können wir Ihre Anfrage am schnellsten bearbeiten. Wir brauchen weder für die Offerte noch für die Übersetzung die Originaldokumente.

Falls Sie aber lieber in einer Filiale vorbei kommen möchten, werden Sie natürlich gerne empfangen. Bitte erkundigen Sie sich vorab nach den jeweiligen Öffnungszeiten. Unser Online-Fomular können Sie ebenfalls zur Anfrage nutzen. 

 

 

Übersetzung Ihrer Dokumente in über 100 Sprachen

Mit vielen Jahren Erfahrung in der beglaubigten Übersetzung ist Traducta einer der international führenden Anbieter von Sprachdienstleistungen. Neben zahlreichen Niederlassungen verfügen wir weltweit über ein Netzwerk von 3.500 professionellen und muttersprachlichen Übersetzern. Wir arbeiten in über 100 verschiedenen Sprachen, von den gängigsten bis zu den seltensten: Englisch, Chinesisch, Russisch, Italienisch, Arabisch, Dänisch, Französisch, Ukrainisch, Slowenisch, Türkisch, Spanisch, Portugiesisch u.a.

 

 

Unsere Büros für notariell beglaubigte Übersetzungen in der Schweiz:

 

 

Unsere Professionalität beruht auf einer Vielzahl von Stärken:

3.500 Übersetzer

Mehr als 80x in Europa

Über 40 Jahre Erfahrung

100+ Sprachkombinationen

  • Qualität: Langjährige Berufserfahrung befähigen unsere Übersetzer und andere Sprachexperten zu einer qualitativ hochwertigen Arbeitsweise.
  • Vielfältigkeit: Ein Netzwerk von vielen Übersetzern ermöglicht die fachgerechte Ausführung der Aufträge.
  • Schnelligkeit: Anfragen und Aufträge für offizielle Übersetzungen können einfach und bequem per E-Mail erteilt werden.
  • Flexibilität: Berücksichtigung der Liefertermine und global effizienter Personaleinsatz erlauben eine maximale Anpassung an die Kundenbedürfnisse.
  • Erfahrung: Seit über 40 Jahren ist Traducta nicht nur im Bereich der beglaubigten Übersetzungen tätig – diese lange Firmentradition macht sich rundum bezahlt.

 

Beglaubigte Übersetzungen – wir haben die Fachleute

Während es bei herkömmlichen Übersetzungen genügt, dass man die jeweilige Sprache einwandfrei spricht und im Idealfall Muttersprachler ist, ist das bei beglaubigten Übersetzungen nicht ausreichend. Eine beglaubigte Übersetzung wird meist von einer Behörde oder einem Gericht benötigt. Wir von Traducta haben durch unser breites Netzwerk jederzeit die Möglichkeit, Ihnen beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Und das sowohl in allen europäischen, wie auch in zahlreichen aussereuropäischen Sprachen.

Was sind beglaubigte Übersetzungen?

Welche Dokumente gehören eigentlich zu den beglaubigten Übersetzungen? Die Bandbreite ist vielfältig und reicht von Urkunden, wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Scheidungsurkunden, über Zeugnisse, darunter Schul-, Arbeits- und auch Führungszeugnisse, Führerausweise, Fahrerlaubnisse, Diplome sowie Handelsregisterauszüge bis hin zu Urteilen wie Gerichts- und Scheidungsurteile, Strafprozessbescheide und Klageschriften. Immer dann, wenn Sie für solch wichtige Dokumente eine beglaubigte Übersetzung benötigen, sind wir von Traducta der richtige Ansprechpartner. Neben gängigen Sprachen bieten wir auch exotische an, darunter Galicisch, Hebräisch, Kambodschanisch, Pandschabi, Suaheli oder auch Urdu. Fragen Sie uns gerne, wir können Ihnen mit Sicherheit auch bei Ihrer beglaubigten Übersetzung behilflich sein.

Beglaubigte Übersetzungen direkt online anfragen

Wir von Traducta sind mit 7 Übersetzungsbüros in der Schweiz und knapp 80 im europäischen Ausland vertreten. Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, können Sie direkt in einem unserer Büros vorsprechen. Allerdings ist das nicht nötig, denn es geht auch online. Dazu bitten wir Sie uns ein Mail zu senden oder unser Onlineformular auszufüllen. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen mit einer Offerte zurück. Profitieren Sie von unserer mehr als 40-jährigen Erfahrung und der hohen Qualität, die unsere mehr als 3.500 Muttersprachler bieten. Wir freuen uns, für Sie tätig zu werden und auch Ihre beglaubigten Übersetzungen durchführen zu dürfen.

 

FAQ zu beglaubigten Übersetzungen

Für die meisten rechtlichen und gerichtlichen Verfahren in einer anderen Sprache (Unternehmensgründung im Ausland, Anerkennung einer Heiratsurkunde usw.) benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung.

Alle offiziellen Dokumente werden in der Regel mit offizieller Beglaubigung übersetzt: Ausweispapiere, Führerscheine, Zeugnisse, Diplome, Geburtsurkunden, Strafregisterauszüge usw.

Beglaubigte Übersetzungen in der Schweiz dauern oft länger als normale Übersetzungen, da sie zusätzlich vom Notar unterzeichnet und per Post verschickt werden müssen. Die Lieferzeiten hängen auch vom Thema und der Anzahl der Wörter ab. Schicken Sie uns Ihr Dokument und wir werden Ihnen ein Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit unterbreiten.

In den meisten Ländern wird die beglaubigte Übersetzung per Post verschickt. In einigen Ländern, z. B. im Vereinigten Königreich, wird das beglaubigte Dokument nur per E-Mail versandt.

 

 

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