Notariell beglaubigte Übersetzungen

beglaubigte Übersetzungen

Sie benötigen eine amtliche bzw. notariell beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei einem Amt oder einer anderen offiziellen Institution wie zum Beispiel einem Gericht?

Wir bieten Ihnen diese Übersetzungen in den gängigen Sprachen wie Englisch, Französisch, Italienisch …, aber natürlich auch in aussereuropäischen Sprachen wie Chinesisch, Japanisch oder Arabisch an.

 

Für welche Dokumente ist eine beglaubigte Übersetzung relevant?

In der nachfolgenden Beispielliste finden Sie häufig nachgesuchte Bedarfsbereiche für dieses Dienstleistungsangebot der Rechtspflege:

Eine von einem Notar ausgeführte Beglaubigung wird in der Schweiz normalerweise von allen Behörden anerkannt.

 

Wenn das übersetzte Dokument zur Vorlage im Ausland benötigt wird - reicht dann eine notarielle Beglaubigung dieser Übersetzung aus?

Das hängt vom jeweiligen Staat bzw. von der betreffenden Institution des Landes sowie dem daraus resultierenden Erfordernis ab. Deshalb bieten wir Ihnen neben der notariellen Beglaubigung auch die Apostille an. Diese international geläufige Form einer amtlichen Beglaubigung wird von der Staatskanzlei im jeweiligen Kanton ausgeführt.

 

Am unkompliziertesten kommen Sie zu Ihrer Offerte für eine beglaubigte Übersetzung, indem Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail zukommen lassen. So können wir Ihre Anfrage am schnellsten bearbeiten. Wir brauchen weder für die Offerte noch für die Übersetzung die Originaldokumente.

Falls Sie aber lieber in einer Filiale vorbei kommen möchten, werden Sie natürlich gerne empfangen. Bitte erkundigen Sie sich vorab nach den jeweiligen Öffnungszeiten. Unser Online-Fomular können Sie ebenfalls zur Anfrage nutzen. 

Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, Kopien Ihrer Originaldokumente per Post an eine unserer Filialen zu schicken:

Traducta Basel (BS): Notariell beglaubigte Übersetzungen in Basel

Traducta Bern (BE): Notariell beglaubigte Übersetzungen in Bern

Traducta Genf (GE): Notariell beglaubigte Übersetzungen in Genf

Traducta Lausanne (VD): Notariell beglaubigte Übersetzungen in Lausanne

Traducta Lugano (TI): Notariell beglaubigte Übersetzungen in Lugano

Traducta Luzern (LU): Notariell beglaubigte Übersetzungen in Luzern

Traducta Zürich (ZH): Notariell beglaubigte Übersetzungen in Zürich

 

FAQ zu beglaubigten Übersetzungen

Für die meisten rechtlichen und gerichtlichen Verfahren in einer anderen Sprache (Unternehmensgründung im Ausland, Anerkennung einer Heiratsurkunde usw.) benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung.

Alle offiziellen Dokumente werden in der Regel mit offizieller Beglaubigung übersetzt: Ausweispapiere, Führerscheine, Zeugnisse, Diplome, Geburtsurkunden, Strafregisterauszüge usw.

Beglaubigte Übersetzungen in der Schweiz dauern oft länger als normale Übersetzungen, da sie zusätzlich vom Notar unterzeichnet und per Post verschickt werden müssen. Die Lieferzeiten hängen auch vom Thema und der Anzahl der Wörter ab. Schicken Sie uns Ihr Dokument und wir werden Ihnen ein Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit unterbreiten.

In den meisten Ländern wird die beglaubigte Übersetzung per Post verschickt. In einigen Ländern, z. B. im Vereinigten Königreich, wird das beglaubigte Dokument nur per E-Mail versandt.