Wie erhalte ich eine amtliche Übersetzung?

Unter den verschiedenen Formen von Übersetzungen, die es gibt, nimmt die amtliche Übersetzung einen besonderen Platz ein. Diese Art der Übersetzung besitzt nämlich eine rechtliche Verbindlichkeit, die nur schwer anzufechten ist. Man nennt sie auch (notariell) beglaubigte Übersetzung. Aber wo findet man einen amtlichen Übersetzer, der eine solche Übersetzung anfertigen kann und in welchen Fällen ist sie notwendig? Hier finden Sie einige Antworten.

 

Was ist eine amtliche Übersetzung?

Eine amtliche Übersetzung soll die Richtigkeit eines übersetzten Dokuments rechtlich bestätigen und dessen Authentizität in rechtlicher Hinsicht belegen. Neben der Qualität der Arbeit muss der mit dieser Art von Übersetzung beauftragte Fachmann auch die Richtigkeit der Übertragung der rechtlich relevanten Begriffe in die Zielsprache garantieren.

Um eine amtliche Übersetzung zu erhalten, müssen Sie sich an einen professionellen Übersetzer bzw. ein Übersetzungsbüro wenden und das übersetzte Dokument anschliessend einem Notar übergeben, der die Rechtsgültigkeit des Dokuments bescheinigt.

 

Wann sollte man eine amtliche Übersetzung anfertigen lassen?

Für bestimmte rechtliche, gesetzliche und verwaltungstechnische Dokumente kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein: Eheurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Zeugnisse, Patente, Diplome, Strafregisterauszüge, Scheidungsurteile usw. Nach der Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer muss das Dokument anschliessend von einem Notar beglaubigt werden, damit es offiziell anerkannt wird, bevor es an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden kann. Sie können z. B. eine amtliche Übersetzung Ihres Führerausweises im Rahmen einer Umwandlung in einen internationalen Führerausweis oder für ein anderes Land anfordern. Sie haben auch die Möglichkeit, eine notarielle Urkunde übersetzen zu lassen, wie es bei einem Immobiliengeschäft mit einer ausländischen Kundschaft der Fall ist.

Auch private Verträge können einem amtlichen Übersetzer anvertraut werden, um eine beglaubigte Kopie in der Fremdsprache zu erhalten. Dazu gehören ebenso andere offizielle Dokumente wie Heiratsurkunden, Geburtsurkunden oder Strafregisterauszüge. Beglaubigte Übersetzungen können auch für öffentliche Verwaltungen angefertigt werden, die die Übersetzung eines Dokuments wünschen.

Notariell beglaubigte oder amtliche Übersetzungen können gleichermassen für Privatkunden, natürliche oder juristische Personen, angefertigt werden. Sie kann nämlich bei zahlreichen Vorgängen verlangt werden (Visumsantrag, Bewerbung an einer ausländischen Universität oder bei einem ausländischen Unternehmen, Verlegung eines Unternehmens ins Ausland, internationale Partnerschaften, Einbürgerungsantrag, Heirat im Ausland usw.).

In diesem Fall ermöglicht die Beauftragung eines Fachmanns, der eine amtliche Übersetzung liefern kann, ein Dokument zu erhalten, das je nach Bedarf aus der oder in die französische, rätoromanische, deutsche oder italienische Sprache übersetzt wird. Das erstellte Dokument hat denselben rechtlichen Wert wie das Original.

 

Wo finde ich einen amtlichen Übersetzer?

Der einfachste Weg, eine notariell beglaubigte Übersetzung in der Schweiz oder im Ausland zu erhalten, ist über ein Übersetzungsbüro, das sich auf diese Art von Übersetzungen spezialisiert hat. Diese auf Übersetzungen spezialisierte Agentur arbeitet bevorzugt mit zahlreichen Fachleuten zusammen, die in verschiedenen Sprachen zertifiziert sind.

Bei Traducta haben wir eine Abteilung, die sich auf notariell beglaubigte Übersetzungen spezialisiert hat. Ihre Dokumente werden von einem erfahrenen und hochqualifizierten Fachmann übersetzt, der von uns sorgfältig ausgewählt wurde. Anschliessend übergeben wir die fertige Übersetzung einem Notar, der das übersetzte Dokument notariell beglaubigen lässt.

Auf Wunsch führen wir auch Legalisierungen und Apostillen durch, wenn dies erforderlich ist. Wir arbeiten nämlich eng mit verschiedenen Beglaubigungsstellen in der Schweiz zusammen (kantonale Kanzleien, Handelskammern, ausländische Botschaften und Konsulate) und können so den reibungslosen Ablauf des Verfahrens in jeder Phase gewährleisten. Um zu erfahren, ob ein Beglaubigungsverfahren durch Apostille oder Legalisation erforderlich ist, sollten Sie sich mit der betreffenden Behörde in Verbindung setzen.

Um eine amtliche bzw. notariell beglaubigte Übersetzung von unserem Übersetzungsbüro zu erhalten, können Sie auf der Website https://www.traducta.ch/angebot-uebersetzungen Ihre zu übersetzenden Dokumente hochladen, um eine Offerte mit Liefertermin zu erhalten.

 

Wie steht es mit amtlichen Übersetzungen im Ausland?

Während einer Reise, bei der Einreichung von Unterlagen aus der Ferne oder bei Verhandlungen mit einem ausländischen Unternehmen ist es manchmal hilfreich, einen Übersetzer zu finden, der in einem fremden Land amtlich beeidigt ist. Viele Länder stellen jedoch keine Liste mit vereidigten Übersetzern zur Verfügung. Ausserdem ist es manchmal schwierig, eine Übersetzung im Ausland beglaubigen zu lassen, wenn man die Schweiz nicht verlassen kann. In diesem Fall empfiehlt es sich, mit einer Übersetzungsagentur zusammenzuarbeiten, die bereits Niederlassungen oder Partnerschaften mit amtlichen Übersetzern im Ausland eingegangen ist.

 

Amtliche Übersetzer für exotische Sprachen

Es ist ziemlich einfach, einen Übersetzer zu finden, der Englisch, Deutsch, Italienisch oder Russisch beherrscht. Diese Sprachen werden an den Universitäten häufig studiert. Schwieriger ist es, eine amtliche Übersetzung in weniger gebräuchliche Sprachen zu bekommen. Dies gilt zum Beispiel für nordische oder afrikanische Sprachen, die hierzulande kaum gesprochen werden und daher auch weniger verbreitet sind.

Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Suche haben, ist es am besten, diese Aufgabe einem Übersetzungsbüro zu übertragen, das über eine grosse Anzahl internationaler Partner verfügt. Dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie das richtige Profil finden.

 

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Antworten auf Ihre Fragen zu amtlichen Übersetzungen

Wenn das offizielle Dokument für ein anderes EU-Land bestimmt ist, ist es oft nicht nötig, einen amtlichen Übersetzer zu beauftragen. Es genügt, eine mehrsprachige Version zu beantragen. In allen anderen Fällen müssen alle offiziellen Dokumente einen amtlichen Übersetzer durchlaufen, um gültig zu sein (Führerausweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.).

Um festzustellen, ob eine Übersetzung ordnungsgemäss beglaubigt ist, muss jede Seite paraphiert sein sowie die Kontaktdaten des Übersetzers und die Ausgangs- und Zielsprache deutlich angegeben werden. Es ist auch möglich eine Apostille zu beantragen.

Das ist schwer zu sagen, ohne die Dokumente zu sehen. Der Preis für eine notariell beglaubigte bzw. amtliche Übersetzung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Sprache, die Komplexität und die Länge des Ausgangstextes.