Sterbe-/Todesurkunde übersetzen lassen: Das sollte man wissen

Wenn ein Mensch verstirbt, stehen für die Hinterbliebenen viele Aufgaben an. Das Erbe muss geregelt werden und verschiedene Behörden müssen vom Tod in Kenntnis gesetzt werden. Eine Todesurkunde bzw. Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen mit Tag und Uhrzeit des Todes sowie enthält auch weitere Angaben zur Person wie Geburts-, Vor- und Nachnamen. Die Urkunde wird zum einen in einem Personenstandsregister abgelegt und zum andern dient sie den Hinterbliebenen als Nachweis über den Tod einer Person, etwa für eine Wohnungskündigung und andere bürokratische Pflichten.  Verstirbt ein Mensch in seinem Geburtsland und auch seine Hinterbliebenen leben in diesem Land, reicht eine von der zuständigen, regionalen Behörde ausgestellte Sterbeurkunde als Nachweis für Erbsachen, Rentenkassen, den Kommunikationsanbieter und allen anderen Stellen aus. Verstirbt die Person allerdings im Ausland, reicht das Dokument in der Nationalsprache oft nicht als Nachweis aus, d.h. eine internationale Urkunde oder beglaubigte Übersetzung der Todes- bzw. Sterbeurkunde wird benötigt.

 

Todesurkunden übersetzen und beglaubigen lassen

Klassische Todesurkunden, die innerhalb eines Landes ausgestellt und benötigt werden, werden von der zuständigen Behörde ausgestellt und an anderer Stelle nicht angezweifelt. Gibt es aber einen Auslandsbezug, muss das Dokument übersetzt und amtlich beglaubigt werden, damit es im internationalen Rechtsverkehr Bestand hat. Die beglaubigte Übersetzung einer Todesurkunde kann allerdings nicht von jedem Übersetzer übernommen werden, da nur vereidigte Übersetzer oder (je nach Land) Übersetzungsbüros und Notare diese amtlichen Übersetzungen übernehmen dürfen. Die Übersetzung einer Todesurkunde muss daher von einer dafür zugelassenen Stelle bearbeitet werden, um als offizieller Nachweis gültig zu sein.

 

Kosten beglaubigte Übersetzung einer Todesurkunde

Die Kosten bei beglaubigten Übersetzungen von Todesurkunden kann man nicht pauschal aufstellen, da es dabei einige Punkte zu beachten gibt. Der Preis und die Bearbeitungsdauer hängen von verschiedenen Faktoren ab wie z.B.:

  • Sprachkombination
  • gewünschte Lieferzeit
  • Textumfang
  • Art bzw. Schwierigkeit des Textes

Beachtet werden muss zudem, dass bei Übersetzungen von kurzen Texten (häufig ist es bei einer Todesurkunde der Fall) in der Regel ein Mindestbetrag berechnet wird. Darüber hinaus können noch zusätzliche Kosten für den Versand der Übersetzung anfallen.

 

Beauftragung von beglaubigten Übersetzungen von Todesurkunden

Wir bieten beglaubigte Übersetzungen für Sterbe- bzw. Todesurkunden und von unseren erfahrenen Übersetzern erhalten Sie bei Bedarf zertifizierte Übersetzungen von Todesurkunden in vielen Sprachen. Unser Übersetzungsbüro arbeitet dafür seit langem mit zugelassenen Übersetzern bzw. Notaren zusammen, um bei Anfragen immer zeitnah reagieren zu können. Über unser Online-Formular können Sie ein Angebot anfordern und unverbindlich erfahren, welche Preise und Kosten auf Sie zukommen. 

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FAQ zum Thema Übersetzungen von Sterbe-/Todesurkunden

Es ist schwer zu sagen, ohne die Dokumente zu prüfen. Der Preis für beglaubigte Übersetzungen von Todes- bzw. Sterbeurkunden hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Sprache, Komplexität und Länge des Ausgangstextes.

Selbstverständlich werden Ihre Dokumente und Daten vertraulich behandelt. Wenn Sie es wünschen, kann unser Übersetzungsbüro eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen.

Wir übersetzen Sterbe- bzw. Todesurkunden aus allen europäischen Sprachen wie Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch oder Niederländisch, aber auch aus aussereuropäischen Sprachen wie Chinesisch, Arabisch, Farsi, Somalisch und viele andere.