Beglaubigte Übersetzungen

Notariell beglaubigte Übersetzungen
Sie benötigen eine Übersetzung zur Vorlage bei einem Amt oder einer anderen offiziellen Institution wie zum Beispiel einem Gericht?
Wir bieten Ihnen notariell beglaubigte Übersetzungen in den gängigen Verkehrssprachen wie Englisch, Französisch, Italienisch …, aber natürlich auch in aussereuropäischen Sprachen wie Chinesisch, Japanisch oder Arabisch an.
Frage: Für welche Dokumente ist eine notariell beglaubigte Übersetzung relevant?
Antwort: In der nachfolgenden Beispielliste finden Sie häufig nachgesuchte Bedarfsbereiche für dieses Dienstleistungsangebot der Rechtspflege:
- Urteile
- Handelsregisterauszüge
- diverse Arten von Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.)
- Pässe oder Visa
- Zeugnisse, Diplome, Zertifikate.
Eine von einem Notar ausgeführte Beglaubigung wird in der Schweiz normalerweise von allen Behörden anerkannt.
Frage: Wenn das übersetzte Dokument zur Vorlage im Ausland benötigt wird - reicht dann eine notarielle Beglaubigung dieser Übersetzung aus?
Antwort: Das hängt vom jeweiligen Staat bzw. von der betreffenden Institution des Landes sowie dem daraus resultierenden Erfordernis ab. Deshalb bieten wir Ihnen neben der notariellen Beglaubigung auch die Apostille an. Diese international geläufige Form einer amtlichen Beglaubigung wird von der Staatskanzlei im jeweiligen Kanton ausgeführt.
Wünschen Sie eine unverbindliche Offerte? Dann schicken Sie uns doch die Texte per E-Mail an info [at] traducta [dot] ch und innerhalb weniger Stunden erhalten Sie unseren Kostenvoranschlag!

