Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Traducta Switzerland, SA
Batimênt du Biopôle
Route de la Corniche, 2
CH - 1066 EPALINGE S/LAUSANNE
In der Schweiz:
Telefon: 0800 888 440
Telefax: 0 800 800 770
Aus dem Ausland:
Telefon: +41 43 488 37 18
Telefax: +41 21 311 36 04
E-mail: info@traducta.ch
§ 1 Geltungsbereich
1 - Für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden durch die Auftragserteilung anerkannt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis von TRADUCTA auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn TRADUCTA ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2 - Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3 - Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4 - Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss und Durchführung
1 - Alle Auftragsangebote sind grundsätzlich nur schriftlich per E-Mail, Telefax, oder auf dem Postwege und nur an die von TRADUCTA bezeichnete Adresse zu senden.
2 - Der Auftrag muss Angaben über Fachgebiet, Zielsprache, Ausführungswünsche und den beabsichtigten Verwendungszweck des zu übersetzenden Textes, die Bezeichnung eines Ansprechpartners des Kunden sowie alle weiteren für eine ordnungsgemäße Erstellung der Übersetzung erforderlichen Angaben enthalten.
3 - Der Auftrag wird rechtswirksam angenommen, wenn TRADUCTA dem Kunden die Annahme des Textes zur Übersetzung schriftlich per E-Mail, Telefax, oder auf dem Postwege bestätigt.
4 - Der Kunde verpflichtet sich, den zu übersetzenden Text in maschinenschriftlicher oder gedruckter Form zu übermitteln. Jede andere Form ist ausgeschlossen.
5 - Der Kunde muss technischen Texten zweckdienliche Referenzunterlagen und/oder Abbildungen bzw. Pläne beilegen, die es erlauben, die technischen Texte zu verstehen. Die übersetzten technischen Begriffe sind unter Berücksichtigung der Definitionen genormt, die von den entsprechenden technischen Wörterbüchern vorgegeben werden.
6 - Im Falle formaler oder sachlicher Schwierigkeiten beim Verständnis der Texte verpflichtet sich der Kunde, TRADUCTA mit Hilfe des benannten Ansprechpartners alle Informationen zu liefern, die es erlauben, die Übersetzung ordnungsgemäß anzufertigen.
7 - Jede Änderung des zu übersetzenden Textes muss Gegenstand eines präzisen schriftlichen Auftrages des Kunden sein, der von diesem per Telefax, Post oder E-Mail an TRADUCTA übermittelt wird.
§ 3 Nutzungsrechte
Der Kunde versichert mit Auftragserteilung ausdrücklich, dass ihm alle Urheber und / oder andere Nutzungsrechte, die zur Bearbeitung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Ferner überträgt der Kunde mit Auftragserteilung alle für die Übersetzung erforderlichen Rechte im notwendigen Umfang an TRADUCTA. Der Kunde stellt TRADUCTA von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich anfallender Rechtsverfolgungskosten frei.
§ 4 Lieferbedingungen
Die im Kostenvoranschlag und in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Lieferfristen sind nicht verbindlich. Im Falle von Schwierigkeiten beim Verständnis des Textes verlängert sich die Lieferfrist um die für die Rücksprache mit dem Ansprechpartner und die für die Aufklärung der Schwierigkeiten benötigte Zeit. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versandt wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Laufzeiten für die jeweilige Versendungsart beim Kunden termingerecht hätte eingehen müssen. TRADUCTA haftet nicht für Verspätungen, die wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die von TRADUCTA nicht zu vertreten sind, entstehen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1 - Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. Die Berechnungseinheit für Übersetzungen ist die Normzeile.
2 - Es wird kein Skonto gewährt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
3 - Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen das Übersetzungshonorar zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
4 - Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich TRADUCTA vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5 - Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch TRADUCTA schriftlich anerkannt wurden.
6 - Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7 - Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich TRADUCTA das Recht vor, die Ausführung laufender Arbeiten zu unterbrechen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1 - Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben die Übersetzungen bis zur vollständigen Bezahlung der Honorare Eigentum von TRADUCTA.
2 - Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich TRADUCTA das Eigentum an den Übersetzungen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
§ 7 Gewährleistung
1 - TRADUCTA ist grundsätzlich zur Erstellung einer mangelfreien Arbeitsübersetzung verpflichtet. Weitergehende Ausführungswünsche müssen bereits im Auftragsschreiben eindeutig bezeichnet worden sein.
2 - Jeder Mangel ist TRADUCTA spätestens binnen einer Woche nach Lieferung der Übersetzung schriftlich anzuzeigen, um Berücksichtigung finden zu können. Der Mangelanzeige sind die Originaldokumente und die beanstandeten Übersetzungen mit Angabe der fehlerhaft übersetzten Stellen beizulegen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche wegen Mängeln der Übersetzung mehr geltend gemacht werden.
3 - Im Falle einer Mangelanzeige hat der Kunde TRADUCTA eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer TRADUCTA die Möglichkeit hat, den benannten Mangel unentgeltlich zu beseitigen. Unterbleibt die Beseitigung, so kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Haftung
1 - TRADUCTA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nur begrenzt auf die Höhe des Auftragswerts. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit tritt nur ein, bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
2 - TRADUCTA übernimmt eine Garantie für die Druckfertigkeit der Übersetzungen nur für den Fall, dass der Kunde TRADUCTA diese besondere Anforderung ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und die Druckfahnen zur Korrektur auch hinsichtlich des Inhaltes vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestanden hat. Anderenfalls sind Garantie bzw. Schadensersatzansprüchen jeglicher Art ausgeschlossen.
3 - Die Übersetzungen sind für den alleinigen Gebrauch des Kunden bestimmt. Bei jeder Vervielfältigung für kommerzielle, Werbe- oder andere Zwecke trägt er allein die uneingeschränkte Haftung.
4 - TRADUCTA haftet nicht für Datenübermittlungsstörungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches entstehen. TRADUCTA haftet ferner nicht für die Übermittlung von Viren und durch sie verursachte Schäden, soweit TRADUCTA ihre Software und Dateien regelmäßig durch ein entsprechendes Anti - Viren Programm überprüfen lässt. TRADUCTA haftet ebenfalls nicht für unbefugte Zugriffe Dritter auf Daten des Kunden, die trotz entsprechender technischer Vorkehrungen nicht abgewehrt werden konnten.
§ 9 Stornierung
1 - Im Falle des Widerrufs eines Übersetzungsauftrags aus Gründen, die nicht von TRADUCTA zu vertreten sind, wird die schon ausgeführte Arbeit mit 100 % in Rechnung gestellt.
2 - Im Falle des Widerrufs eines Auftrages für eine Dolmetscher oder Übersetzertätigkeit aus Gründen, die nicht von TRADUCTA zu vertreten sind, berechnet TRADUCTA die folgenden Entschädigungen:
3 - Stornierung bis fünf Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des Honorars
4 - Stornierung bis drei Tage vor dem vereinbarten Termin: 75 % des Honorars
5 - Für Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt wird das vollständige Honorar in Rechnung gestellt.
§ 10 Geheimhaltung
TRADUCTA verpflichtet sich, die Vertraulichkeit über die während der Geschäftsverbindung bekannt werdenden Informationen über den Kunden und über den Inhalt von überlassenen Unterlagen zu gewährleisten und Dritten derartige Informationen in keiner Form mitzuteilen oder zugänglich zu machen. Die sich aus diesem Paragraph ergebende Vertraulichkeit unterliegt den Haftungsgrenzen gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1 - Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die den Vertrag mit dem Kunden oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, der Geschäftssitz von TRADUCTA Switzerland, SA. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Schweiz hat. TRADUCTA ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
2 - Für alle Geschäftsbeziehungen mit den Kunden gilt das Recht der Schweiz.